Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Überlassung von Ausstellungsflächen auf der Orientierungsschau Berufe vom Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt (KDA) als Veranstalter an den Aussteller.

1. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich unter Verwendung des Anmeldeformulars des Veranstalters. Das Formular muss mit einer rechtsgültigen Unterschrift versehen sein. Die Anmeldung ist verbindlich. Mit einer Bestätigung durch den KDA kommt der Vertrag zwischen Aussteller und Veranstalter der Orientierungsschau Berufe zustande.

2. Einbeziehung und Anerkennung / Veranstaltungsbedingungen

Der Aussteller ist verpflichtet, die gesetzlichen arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere die Bestimmungen für Feuerschutz und Unfallverhütung.

3. Standzuteilung

Die Standzuteilung erfolgt durch den KDA. Besondere Wünsche des Ausstellers werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

4. Gestaltung und Ausstattung der Standfläche

Die Orientierungsschau Beruf ist eine Ausstellung, die Jugendlichen der Abschlussklassen die Berufsfindung erleichtern soll. Der Aussteller verpflichtet sich, durch Standpräsentation und Aktionen diesem Anspruch gerecht zu werden. Aktivitäten wie Produktwerbung, Vertrieb von Dienstleistungen und Akquisition anderer Aussteller sind nicht gestattet. Der Einsatz von Maschinen und akustischen Geräten hat so zu erfolgen, dass von ihnen weder Gefährdungen noch Beeinträchtigungen ausgehen. Der Veranstalter kann den Einsatz einschränken oder untersagen. Der Aussteller hat seinen Stand sichtbar mit seinem Namen zu kennzeichnen.

5. Werbung

Zu Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit für die Orientierungsschau Berufe ist der Aussteller damit einverstanden, dass seine Angaben aus dem Anmeldeformular an die Medien im Großraum Lübeck weitergegeben werden. >

6. Auf- und Abbau

Der Stand muss bis zur Eröffnung der Orientierungsschau Berufe fertig gestellt sein. Der Stand darf vor dem offiziellen Ende der Veranstaltung nicht abgebaut oder geräumt werden. Die Standfläche ist spätestens zum Ende der Abbauzeit im ursprünglichen Zustand zurückzugeben.

7. Untervermietung

Der Aussteller ist nicht berechtigt, ohne Genehmigung des Veranstalters den ihm zugewiesenen Stand ganz oder teilweise unterzuvermieten oder Dritten zu überlassen.

8. Bewachung

Eine allgemeine Bewachung der Orientierungsschau Berufe und des Freigeländes ist nicht vorgesehen. Für die sichere Verwahrung von Gegenständen hat der Aussteller selbst Sorge zu tragen. Der Veranstalter übernimmt weder Haftung für Verlust noch für Beschädigungen am Stand selbst und an der Ausstattung.

9. Änderungen / Höhere Gewalt

Ist der Veranstalter infolge höherer Gewalt oder aus anderen von ihm nicht zu vertretenden Gründen gezwungen, die Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen, so kann der Aussteller hieraus keine Rechte, insbesondere keine Ansprüche auf Schadenersatz, gegen den Veranstalter herleiten.

8. Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag ist vom Aussteller innerhalb von zwei Wochen ab Rechnungsdatum fällig.

9. Schlussbestimmungen

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollte eine der Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lübeck. Stand: September 2015

In gemeinsamer Trägerschaft: